ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

OHNE GEHT ES LEIDER NICHT

Hier finden sich unsere.

  1. Allgemeines
    Im Folgenden wird die LICHT ART GmbH als ”Lieferant” und der jeweilige Vertragspartner als Kunde bezeichnet. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte zwischen Kunde und Lieferanten, auch bei jenen, bei denen keine schriftliche Bestellung erfolgt Der Kunde erkennt die Geschäftsbedingungen durch Auftragserteilung oder Entgegennahme der Auftragsbestätigung auch für zukünftige Geschäfte an. Ebenso erkennt er sie durch Entgegennahme einer Lieferung als verbindlich an. Ein nur formularmäßiger Widerspruch des Kunden – insbesondere in seinen eigenen Geschäftsbedingungen – ist ausdrücklich unbeachtlich, allen entgegenstehenden und den Geschäftsbedingungen des Lieferanten widersprechenden Bedingungen der Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Nebenabreden und Änderungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur dann rechtswirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
  2. Angebote
    Angebote sind freibleibend, und werden nur durch die schriftliche Bestätigung des Lieferanten unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen, wirksam. Mündliche Vereinbarungen, insbesondere Zusagen des Verkaufspersonals, bedarf der schriftlichen Bestätigung des Lieferanten. Für Angebote, Pläne und andere übergebene Unterlagen gilt strikter Eigentumsvorbehalt. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, und sind, falls unser Angebot zu keinem Geschäft führt, auf Wunsch wieder an den Lieferanten zu retournieren. Abweichungen zwischen Bestätigung bzw. Lieferung und Angebot bleiben – soweit nicht ohnehin abgesprochen – im geringfügigen zumutbaren Umfang, in konstruktiver, werkstoffmäßiger und farblicher Hinsicht vorbehalten, insbesondere dann, wenn sie dem technischen Fortschritt dienen.
  3. Kostenvoranschlag
    Kostenvoranschläge sind ebenfalls unverbindlich, es sei denn, das Gegenteil wird vom Lieferanten ausdrücklich erklärt. Für die Erstellung eines Kostenvoranschlages ist das vereinbarte Entgelt durch den Kunden zu zahlen.
  4. Lieferfrist
    Die Lieferfrist beginnt am Tage, an dem Übereinstimmung über die Beauftragung zwischen Kunde und Lieferant schriftlich vorliegt. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt das rechtzeitige Einlangen aller vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Unterlagen, Genehmigungen und Abklärungen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, wird die Frist angemessen verlängert. Die Frist gilt als eingehalten, wenn die Ware innerhalb des vereinbarten Zeitraums zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Falls sich die Ablieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert, so gilt die Frist als einbehalten, wenn der Lieferant die Lieferbereitschaft meldet. Unvorhersehbare Ereignisse wie Streik, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie- und Rohstoffversorgung, usw. befreien den Lieferanten für die Dauer ihrer Auswirkung, oder im Falle der Unmöglichkeit, voll von der Lieferpflicht. Im Falle der gänzlichen Lieferunfähigkeit oder nicht termingerechten Lieferung sind Schadenersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, der Lieferant hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Im Falle der Überschreitung der Lieferfrist kann der Kunde nicht vom Vertrag zurücktreten, ohne eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen gestellt zu haben. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren, auch Teillieferungen, entgegenzunehmen.
  5. Rücksendungen
    Die Rücknahme von ordnungsgemäß gelieferter Ware ist ausgeschlossen. Ausnahmen bedürfen einer ausdrücklichen vorhergehenden Vereinbarung. Für Retourwaren werden grundsätzlich 20 Prozent des Warenwertes bzw. ein Mindestbetrag von EUR 40,- in Rechnung gestellt. Anfallende Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden.
  6. Sonderanfertigungen
    Bei Beauftragung von Sonderprodukten, welche nicht im Standardprogramm des Lieferanten enthalten sind, werden Änderungen nur in schriftlicher und einvernehmlicher Form durchgeführt. Änderungen in der Leuchtenausführung und Bestellmenge können nur schriftlich angefordert werden, und gelten als vereinbart, wenn sie vom Lieferanten auch schriftlich bestätigt werden. Für solche Fälle behält sich der Lieferant vor, je nach Fertigungsstand, die bereits angefallenen Kosten zu berechnen. Speziell gefertigte Produkte, angepasste Meterware, sowie Leuchten in Sonderlackierungen sind abnahmepflichtig und werden nicht zurückgenommen. Nachbestellungen können nicht von den bei Erstbestellung vereinbarten Preisen abgeleitet werden und unterliegen unseren kalkulatorischen Fertigungsmöglichkeiten.
  7. Berechnung/Preisgestaltung
    Die endgültige Berechnung erfolgt aufgrund der am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise bzw. vereinbarten Rabatte. Die Kalkulationen des Angebotes gelten nur bei Bestellung der gesamten, angebotenen Ware bzw. Menge. Die von uns angegebenen Preise verstehen sich ab Lager, wenn für einzelne Spezialprodukte nicht anders vereinbart, einschließlich Verpackung, jedoch exklusive Umsatzsteuer. Bei Lieferungen in Fremdwährung wählt der Lieferant am Tage der Lieferung, ob er die Faktura in Schilling, oder in der ursprünglich vereinbarten Fremdwährung stellt.
  8. Lieferbedingungen
    Ab einem Bestellwert von EUR 300,- netto ohne Umsatzsteuer, erfolgt die Lieferung innerhalb Österreichs frei Haus. Ausgenommen sind Überlängen ab 3m. Bei Sendungen unter diesem Wert gehen die Frachtkosten zu Lasten des Kunden.
  9. Musterlieferungen
    Auf Wunsch können Produkte unseres Standardprogramms (Lagerware), als Muster vier Wochen, oder nach separater Sondervereinbarung, zur Verfügung gestellt werden. Werden Muster vom Kunden behalten, werden diese nach Ablauf der 4 Wochen, bzw. der vereinbarten Frist, in Rechnung gestellt, und sind innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen. Musterlieferungen können nur zurückgenommen werden, wenn sie der Originallieferung entsprechen, keine mechanische Montage durchgeführt wurde, und die Ware keine Beschädigung aufweist. Leuchtmittel aller Art können nicht mehr zurückgenommen werden.
  10. Zahlungsbedingungen
    Unsere Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kassa fällig. lm Falle des Zahlungsverzuges gelten der Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassokosten, sowie der jeweiligen bankmäßigen Zinsen, derzeit 4% als vereinbart. Eingehende Zahlungen werden grundsätzlich zuerst auf bereits entstandene Kosten (Mahnungen, Evidenzhaltung, Inkasso, etc.), sodann auf bereits angelaufene Zinsen, und zuletzt auf das offene Kapital, und zwar der ältesten Fälligkeit, angerechnet. Wir sind nicht verpflichtet Wechsel oder Schecks anzunehmen. Falls wir dies jedoch tun, so geschieht dies zahlungshalber und nur bei Vergütung der anfallenden Diskont- und Inkassospesen durch den Kunden. Wir sind jederzeit berechtigt, angenommene Wechsel und Schecks zu retournieren und die Zahlung des ausstehenden Betrages zu verlangen. Vor völliger Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge, einschließlich Verzugszinsen, sonstiger Spesen und Kosten ist der Lieferant zu keiner weiteren Lieferung aus einem laufenden Vertrag verpflichtet. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, oder tritt eine Verschlechterung in dessen Vermögensverhältnissen auf, kann der Lieferant die Barzahlung des Fakturenwertes vor der Lieferung verlangen. Bei Verzug mit einer fälligen Zahlung werden sämtliche anderen, noch nicht fällige Forderungen, sofort fällig z. B. auch eventuell laufende Wechsel. Der Kunde darf weder Zahlungen zurückhalten, noch mit eigenen Gegenansprüchen kompensieren.
  11. Eigentumsvorbehalt
    Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises, einschließlich aller Nebengebühren (Kosten, Zinsen etc.), Eigentum des Lieferanten. Der Kunde darf die im Eigentum des Lieferanten stehende Ware nur im ordentlichen Geschäftsbetrieb veräußern, und hat seine Kunden über den Eigentumsvorbehalt des Lieferanten zu informieren. Der Kunde tritt seine Forderungen aus dem Verkauf der Vorbehaltsware an uns ab und verpflichtet sich, uns auf Verlangen die Namen seiner Schuldner, sowie die Forderungssummen mitzuteilen, und seinen Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen oder den sich aus dem Eigentumsvorbehalt des Lieferanten ergebenden Verpflichtungen nicht, oder nicht rechtzeitig nach, stellt seine Zahlungen ein, oder wird über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren verhängt, so werden sämtliche dem Lieferanten zustehenden Forderungen fällig, auch Wechsel, die sich in der Laufzeit befinden. Wird die gesamte Restschuld nicht sofort bezahlt, so ist der Lieferant berechtigt, die sofortige Herausgabe seiner Ware zu verlangen. Alle durch die Wiederinbesitznahme der Ware entstandenen Kosten trägt der Kunde. Der Lieferant ist berechtigt, unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Kunden, die wieder in Besitz genommene Ware anderweitig bestmöglich zu verwerten. Der Erlös nach Abzug aller Kosten wird dem Kunden auf dessen Verbindlichkeiten gutgeschrieben. Sollte sich ein Überhang zu Gunsten des Kunden ergeben, wird ihm dieser ausbezahlt. Werden die Waren von dritter Seite gepfändet, so ist der Kunde verpflichtet, den Vollstreckungsbeamten über unseren Eigentumsvorbehalt zu informieren, und uns mittels Einschreiben über die Verpfändung zu informieren. Etwaige Kosten für die Intervention trägt der Kunde. Rückbehaltungsrecht und Aufrechnungen sind ausgeschlossen. Die Zurücknahme der Ware gilt für sich allein nicht als Rücktritt vom Vertrag.
  12. Schadenersatzansprüche
    Schadenersatzansprüche seitens des Kunden sind ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn, nicht vorhersehbare Schäden, oder Mangelfolgeschäden, es sei denn, uns trifft grobe Fahrlässigkeit. Weitere Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Mitarbeiter sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit z.B. bei Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz, oder in Fällen des Vorsatzes der groben Fahrlässigkeit, oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaft, zwingend gehaftet wird.
  13. Reklamationen und Gewährleistungen
    Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unmittelbar nach Erhalt zu prüfen. Dabei sind unbedingt unsere Gebrauchs- oder Montageanweisungen zu beachten. Etwaige Mängelrügen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung bei uns schriftlich eingehen. Darüber hinaus haften wir nur in Fällen, in denen die Ware innerhalb von sechs Monaten, gerechnet vom Tage des Gefahrenübergangs, unbrauchbar wird oder die Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt ist, und wenn dies nachweisbar auf einem vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstand beruht, insbesondere auf fehlerhafter Bauart, Materialfehler oder mangelhafter Ausführung. Bei Maßen ohne Toleranzanzeige gilt grundsätzlich Genauigkeitsgrad ”mittel” nach DIN 7168. Der Lieferant entscheidet, ob eine Nachbesserung oder Neulieferung der Ware erfolgt. Eine Nachbesserung erfolgt beim Lieferanten oder Hersteller der Ware. Der Kunde hat dem Lieferanten die Ware oder Teile der Ware zu übersenden. Bei berechtigter Mangelrüge gehen die Kosten dafür zu Lasten des Lieferanten. Alle weiteren Ansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, den Kaufpreis zu mindern, zurückzubehalten oder Wandlung zu begehren, es sei denn die Nachbesserung schlägt fehl, und eine Neulieferung ist dem Lieferanten nicht möglich. Zur Mängelbeseitigung hat uns der Kunde, die nach unserem Ermessen erforderliche Zeit zu gewähren. Verweigert er dies, so sind wir von der Mängelhaftung befreit. Bei vom Kunden oder Dritten ohne unsere Einwilligung vorgenommenen Änderungen und Instandsetzungs-Arbeiten wird unsere Haftung ausgeschlossen.
  14. Rücktrittsrecht des Kunden
    Der Kunde kann lediglich, wenn er Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, bis zum Zustandekommen des Vertrages, oder danach binnen einer Woche ab Ausfolgung der Geschäftsbedingungen, schriftlich zurücktreten. Dies gilt jedoch nicht, wenn er die geschäftliche Verbindung selbst angebahnt hat, oder dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen vorangegangen sind. Jeglicher sonstiger Rücktritt ist ausgeschlossen. Bei teilweiser oder völliger Stornierung des Auftrages durch den Besteller, sind wir berechtigt, 10 Prozent des Nettowarenwertes zu berechnen.
  15. Schriftstücke
    Schriftstücke (z. B. Fakturen, Ablehnung des Auftrages, etc.), die dem Kunden an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift übersandt werden, gelten in jedem Fall diesem als zugegangen, es sei denn, der Kunde hat uns eine Änderung seiner Anschrift schriftlich bekannt gegeben.
  16. Erfüllung und Gerichtsstand
    Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt ausschließlich Salzburg als vereinbart. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis gilt das dem Lieferanten nächstgelegene, sachlich zuständige Gericht als vereinbart. Es gilt ausnahmslos österreichisches Recht. Die Klage kann jedoch unbeschadet dieser Vereinbarung auch bei einem anderen Gericht eingebracht werden, wenn das Urteil des hier vereinbarten Gerichts gegen den Beklagten im Einzelfall nicht vollstreckbar wäre.
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